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IT-Gerichtssachverständiger — Dipl.-Ing. Karl-Heinz Haas, MA

Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Informationstechnik

Qualifizierung

  • Berufstätig in der IT seit 1986, selbstständiger Unternehmer seit 1992.
  • IT-Gerichtssachverständiger für Gerichte, Staatsanwaltschaft, Insolvenzverwalter, Verwaltungsbehörden, Versicherungen und private Auftraggeber seit über 20 Jahren, meine Referenzen
  • Unternehmensberater für Informationstechnologie mit den Schwerpunkten IT-Strategie, digitale Strategie, IT-Projektmanagement und Data Science für Künstliche Intelligenz.
  • Trainer und Vortragender für IT, Projektmanagement und Künstliche Intelligenz (Seminar | Vortrag)
  • Autor von Software ist unendlich — Eine Reise durch die Evolution, Ethik und Allgegenwärtigkeit der digitalen Werkzeuge in unserer Gesellschaft.
  • Mathematik — Informatik — Naturwissenschaften — Technik (MINT) für Kinder von 1 — 12: Kinderbuchserie «Robin, der kleine Roboter», Lese- und Ausmalbuch www.robin-roboter.live
Karl-Heinz Haas | +43 664 34 10 309

Das Besondere an meiner Art, Dinge zu tun

  1. Genauigkeit und Zuverlässigkeit sind die Grundlagen meiner Arbeit.
  2. Ich betone auch meine Rolle als Vermittler zwischen technischen Details und juristischen Anforderungen, insbesondere bei komplexen Fällen.
  3. Ich nutze proaktiv meine Fähigkeiten, komplexe Sachverhalte verständlich zu machen und Sicherheit in Entscheidungsprozessen zu bieten.
  4. Dazu präsentiere ich komplexe technische Themen für Nicht-Experten zugänglich und verständlich.
  5. Ich betrachte mich als IT-Fachmann mit Wissen, Erfahrung und technischer Expertise. Ich bin in der Lage, über den Tellerrand hinauszuschauen und umfassende Gutachten zu erstellen, die leicht verständlich sind und auch unkonventionelle Vergleichslösungen beinhalten können.
Kompetenz für Sie – in ganz Österreich und Deutschland

Gutachten ohne Grenzen – österreichweit und deutschlandweit

Telefon: +43 664 34 10 309

Präzise Antworten in der digitalen Welt — Ihr IT-Sachverständiger für Klarheit und Sicherheit

Gerichte und Staatsanwaltschaft legen bei ihrem Bedarf an unabhängigen und fachkundigen Gutachten in Streitfällen hohen Wert auf Zuverlässigkeit, Genauigkeit und Verständlichkeit der Gutachten.

Private Auftraggeber haben Bedarf an Expertise bei Streitigkeiten, Versicherungsfällen oder bei der Bewertung von EDV-Systemen und legen Wert auf Vertrauenswürdigkeit, schnelle Verfügbarkeit und klare Kommunikation.

Um beide Welten zu verbinden, habe ich fünf klare USP (Unique Selling Proposition) entwickelt, die ich bei allen Arten von Gutachten und Auftraggebern lebe und anwende:

Haben Sie noch Fragen? In unseren Hilfe- und FAQ-Bereich finden Sie klare Antworten und weitere Informationen.

Zertifizierung und Beeidigung

Ich bin für folgende Fachgebiete der Fachgruppe 68. Informationstechnik am Landesgericht Innsbruck bis 10. Dezember 2029 in die Liste der Gerichtssachverständigen als Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Informationstechnik eingetragen:

68.10IT-Systeme, Computer inkl. Betriebssysteme, Computerperipherie
68.11Personal-Computer (PC)
68.50Softwaretechnik, Programmierung
68.65Internetsoftware, WEB Programmierung, Netzwerkanwendung
68.70Anwendungssoftware, Standardprogramme
68.77IT-Projektplanung, IT-Projektmanagement
Meine Fachgebiete als Sachverständiger in der Informationstechnik

Mitgliedschaft und Standesregeln

Hauptverband der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs – Landesverband Tirol und Vorarlberg

Ich bin Mitglied beim Hauptverband der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs – Landesverband Tirol und Vorarlberg.

Es gelten daher für mich die Standesregeln des Hauptverbands der Gerichtssachverständigen — insbesondere auch für Privatgutachten.

Der Hauptverband der Gerichtssachverständigen nimmt als Dachverband nach seinen Statuten die Interessen der für die Gerichte tätigen Sachverständigen österreichweit wahr.

LOGO des Hauptverbands der Sachverständigen
LOGO des Hauptverbands der Sachverständigen

Gesellschaft für Informatik e.V. (GI)

Ich bin Mitglied in der Gesellschaft für Informatik (GI).

Die Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) ist mit mehr als 17.000 persönlichen und 250 korporativen Mitgliedern die größte Fachgesellschaft für Informatik im deutschsprachigen Raum und vertritt seit 1969 die Interessen der Informatiker*innen. Mit 14 Fachbereichen, über 30 aktiven Regionalgruppen und unzähligen Fachgruppen ist die GI Plattform und Sprachrohr für alle Disziplinen in der Informatik.

Dienstleistungen — IT-Sachverständigengutachten

Im Wesentlichen unterscheiden sich die IT-Sachverständigengutachten nach Art und nach Auftraggeber.

Art des Gutachtens

  • Leistungsstörung bei IT-Systemen (Software, Websites)
    • Fehler und Mängel
    • Performance
  • Auswahlgutachten
  • Bewertungsgutachten
    • Technik, Umsetzbarkeit, Projektmanagementmethode
    • Sachziel (Inhalt, Umfang und Qualität), Zeit und Kosten
  • Inhaltliche und technische Bewertung von EDV-Verträgen
  • Künstliche Intelligenz
    • ChatGPT und andere Large Language Models (LLMs)
    • individuell entwickelte KI-Modelle
  • IT-Recht
    • Technisch-organisatorische Maßnahmen für Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
    • Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
    • EU AI-Act (Verordnung über Künstliche Intelligenz in der EU) und Cloud-Act der USA
  • IT-Projektmanagement
    • Methode wie nicht-agile und agile (SCRUM, KANBAN udgl.)
    • Pflichtenheft, Grobkonzepte und Spezifikationen

Auftraggeber

  • Gerichtsgutachten für Gerichte und Staatsanwaltschaften
  • Bewertungsgutachten insbesondere auch für Insolvenzverwalter (Sanierungsverwalter und Masseverwalter)
  • Privatgutachten für private Auftraggeber
  • Gutachten für Verwaltungsbehörden
  • Gutachten für Versicherungen

Gesetze für die Gerichtssachverständigen

  • Sachverständigen- und Dolmetschergesetz (SDG) idgF. Bundesgesetz über die allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen und Dolmetscher (Sachverständigen- und Dolmetschergesetz – SDG)
  • Honorar laut Gebührenanspruchsgesetz idgF. (GebAG) und der Zuschlagsverordnung ab 1.1.2024.
  • Standesregeln des Hauptverbands der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs

Aus- und Weiterbildung

  • HTL für Elektrotechnik an der BULME Graz (1974 — 1979)
  • Studium der Technischen Mathematik (Informations- und Datenverarbeitung) an der TU Graz (1979 — 1986)
  • Universitätslehrgang für Rechtsinformatik an der UNI Graz (1997 — 1998)
  • Masterstudiengang „Erwachsenenbildung“ an der TU Kaiserslautern (2005 — 2007)