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Datenschutz

Allgemeines

Sachverständige respektieren und schützen das Recht auf Datenschutz und Privatsphäre und ergreifen alle gesetzlich erforderlichen Maßnahmen, um personenbezogenen Daten zu schützen:

Unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen treffen sie geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten, einschließlich Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust, unbeabsichtigter Zerstörung oder unbeabsichtigter Schädigung („Integrität und Vertraulichkeit“).

Sachverständige respektieren und schützen das Recht auf Datenschutz und Privatsphäre.
Sachverständige respektieren und schützen das Recht auf Datenschutz und Privatsphäre.

Datenschutzrechtliche Rolle von Sachverständigen bei Gutachtensaufträgen

Datenschutzrechtlich sind Sachverständige im Rahmen ihrer Gutachtenstätigkeit – unabhängig davon, ob sie

  1. von einem Gericht bzw. einer Behörde bestellt werden oder
  2. im privaten Auftrag tätig sind

als „Auftragsverarbeiter“ zu qualifizieren.

Datenschutzrechtlicher „Verantwortlicher“ ist jeweils der „Auftraggeber“, also das/ die jeweilige Gericht/ Behörde bzw. der jeweilige „private“ Gutachtensauftraggeber.

Dementsprechend sind diese – und nicht die Sachverständigen – insbesondere auch für die Erfüllung der datenschutzrechtlichen Betroffenenrechte, wie insbesondere etwaiges Recht auf Information, Auskunft, Richtigstellung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragung und/ oder Widerspruch, berufen.

Sämtliche Anträge zu Betroffenenrechten sind daher direkt beim Gericht/ bei der Behörde bzw. dem „privaten“ Gutachtensauftraggeber und nicht bei den (Gerichts)Sachverständigen geltend zu machen.

Sollten Anträge doch bei den (Gerichts)Sachverständigen gestellt werden, werden diese an den jeweiligen datenschutzrechtlich Verantwortlichen weitergeleitet.